Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 durch die Einführung des § 37a SGB IX die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln. Er verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag durch die Leistungserbringer umgesetzt wird.
Uns ist bewusst, dass es im Rahmen unseres Angebots, zu Grenzerfahrungen / Verletzungen kommen kann, z.B. in denen die von uns durchgeführten Maßnahmen als grenzüberschreitend oder sogar als gewalttätig interpretiert werden können. Daher ist es uns wichtig, derartige Erfahrungen bei der Betreuung von Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen, individuell, persönlich und im Team immer wieder zu reflektieren und analysieren.
Gewalt ist für uns grundsätzlich kein Element unserer Arbeit. Jegliche Formen von Gewalt werden nicht toleriert.
Gewaltschutz verstehen wir seit Aufnahme unserer Tätigkeit als Selbstverständlich, Gewaltschutz ist in unserer Einrichtung fest etabliert. Unser Gewaltschutzkonzept wird anhand einer fortlaufenden Risikoanalyse stetig angepasst und Fortgeschrieben.
Ziel unseres Gewaltschutzkonzeptes ist es Menschen mit
psychischer Beeinträchtigung und / oder Suchterkrankung als
besonders vulnerabel in
Bezug auf Gewalt Schutz zu gewähren. Maßnahmen zur Prävention
von Gewalt sowie das Vorgehen bei Gewaltereignissen spezifisch
für unsere Einrichtung
verbindlich und transparent zu regeln.
Gleichwohl steht über allem das universell für jeden Menschen in gleichem Maße gültige Recht auf Leben ohne Gewalt und körperliche Unversehrtheit.
Die Yonama Projekt GmbH differenziert zwischen der Gruppe der
Mitarbeiter und den Leistungsberechtigten sowie Dritte, (wie
z.B. (Familienangehörige, Freunde oder Bekannte der
leistungsberechtigten Person). Das Gewaltschutzkonzept der
Yonama Projekt GmbH gilt im engeren Sinne für Klienten und
Mitarbeiter unserer Einrichtung im Rahmen der Leistungen des
ambulant betreuten Wohnens. Gewaltprävention bedeutet für uns,
Situationen die gewaltauslösend und / oder fördernd sind, zu
vermeiden und einen fachlich angemessenen, personen und
sachgerechten Umgang zu finden. Es soll ein Rahmen geschaffen
werden, der Sicherheit, Orientierung und Klarheit bietet. Unser
Ziel ist es, alle Mitarbeitenden und Klienten weiter für dieses
Thema zu sensibilisieren, ihren Kenntnisstand zu
erweitern
und sie in ihrer Handlungskompetenz zu unterstützen und
stärken. Sie sollen befähigt werden, Gefährdungssituationen zu
erkennen und vorzubeugen. Im Falle eines Falles kennen die
Mitarbeiter die für unsere Einrichtung festgelegten,
verbindlichen Anweisungen und können entsprechende
Handlungsstrategien und
Maßnahmen anwenden. Das Gewaltschutzkonzept schafft
Transparenz, die Grundlage für Vertrauen ist. Es dient dem
Schutz vor körperlicher, psychischer, sexualisexualisierter und
struktureller Gewalt:
Es soll bei der Einschätzung von Situationen helfen, es soll helfen Übergriffe und Fehlverhalten zu verhindern, es soll professionelles Handeln in Gewaltsituationen unterstützen, es soll ein Leitfaden sein und Sicherheit bieten, es soll die Handlungsfähigkeit unserer Klientel stärken.
Die Erreichung dieser Ziele erfordert eine Haltung der
Achtsamkeit im Miteinander, die Bereitschaft zur Selbstkritik
und der Reflexion des eigenen Handelns. Der
Handlungsmaßstab ist dabei:
Wertschätzung - Respekt - Achtsamkeit